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Neuer Kursplan nach der Revisionswoche
Ab dem 6. September 2010 gilt ein neuer Kursplan. Diesen finden Sie in Kürze unter dem Menüpunkt Kursangebot. [mehr...]
Urlaub vor der Haustür
Was gibt es schöneres, als einen Urlaubstag quasi vor der Haustür zu verbringen?
Genießen Sie bei sommerlichen Temperaturen unseren weitläufigen und gepflegten Außenbereich mit Spiel- und Liegewie... [mehr...]
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§ 1 Allgemeines - Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Gebäude und der Außenanlage.
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
- Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
- Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen im Umkleide-, Sanitär-, Bad- und Saunabereich nicht benutzt werden.
- Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
- Fundgegenstände sind beim Personal abzugeben.
- Den Besuchern ist generell nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabe- bzw. Fernsehgeräte sowie Handys zu benutzen.
- Das Fotografieren und Filmen ist generell nicht gestattet.
- Aus sicherheitstechnischen Gründen wird das Haus in weiten Teilen kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen können nur im Verdachtsfall von der Geschäftsführung und der Polizei eingesehen werden. Damit soll Ihr und unser Eigentum geschützt werden.
- Die ausleihbaren hauseigenen Gegenstände (Rollstühle, Gehhilfen, Buggys etc.) sind generell vor dem Passieren des Ausgangsdrehkreuzes an das Kassenpersonal zurückzugeben. Ein Zuwiderhandeln ist als Diebstahl zu werten und wird zur Anzeige gebracht.
| § 2 Öffnungszeiten und Zutritt - Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben.
- Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon - z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen - einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
- Der Zutritt ist nicht gestattet:
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- Personen, die Tiere mit sich führen,
- Personen, die an einer meldepflichtigen und/oder ansteckenden Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,
- Personen, die die Einrichtung zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können oder zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen neigen, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres trägt die Aufsichtsperson dafür Sorge, dass ausschließlich im Nichtschwimmerbereich Aufenthalt genommen wird bzw. bei Kindern über 7 Jahre, dass diese sich nur dann im Schwimmerbecken aufhalten dürfen, wenn sie auch schwimmen können.
- Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein.
- Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet.
| § 3 Haftung - Die Badegäste benutzen die Einrichtung einschließlich der Spiel- und Sportmöglichkeiten auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
- Es wird keine Haftung übernommen für durch Dritte verursachte Schäden.
| § 4 Besondere Bestimmungen - Bei Überschreitung der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht.
- Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
- Die Schwimmhallen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung betreten werden.
- Die Verwendung von Seife ist außerhalb der Duschräume nicht gestattet.
- Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
- Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.
- Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
- der Sprungbereich frei ist,
- nur eine Person die Sprungeinrichtung betritt.
Das Unterschwimmen des Sprungbereichs bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt. - Die Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt. Das Ball- und Fangspielen ist nicht gestattet.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Schnorchelgeräten, Tauchautomaten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.
- Sowohl im Bad- als auch im Saunabereich ist der Verzehr mitgebrachter Speisen aus hygienischen Gründen generell nicht gestattet. Im Saunabereich ist darüber hinaus der Verzehr von mitgebrachten Getränken untersagt.
| § 5 Sauna - Im Saunabereich haben sich die Gäste so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht belästigt oder gestört werden.
- Der Saunabereich ist FKK-Bereich, die Badekleidung und Taschen sind in den dafür vorgesehenen Regalen abzulegen.
- Beim Aufenthalt im Gastronomiebereich der Sauna ist von den Gästen eine Körperbedeckung mithilfe von Handtüchern oder Bademänteln vorzunehmen.
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nur in Begleitung Erwachsener in den Saunabereich.
| § 6 Ausnahmen Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bade- und Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal oder die Betriebsleitung entgegen. |
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